Das II-Studium sieht die Belegung von 3 Wahlpflichtfächern (WPF) vor, die man anhand des aktuell angebotenen Angebotes im Studiengang frei wählen kann.  Das Angebot variiert, oft jedes Semester.  Bei großem Interesse versuchen wir auch, populäre Wahlpflichtmodule wiederholt anzubieten.

Immer wieder belegen unsere Studierenden aus Interesse (oder im Hinblick auf ein später gewünschtes Masterstudium) auch WPF, die nicht Teil unseres regulären Angebotes sind, oder sie belegen 4 oder mehr solcher Module.

Wir begrüßen dieses weitergehende Interesse sehr, doch gibt uns die Rechtslage (dazu gehört das die Studien- und Prüfungsordnung, „StuPO“) nur begrenzten Spielraum, diese „Fremdmodule“ für Ihr Studium anzurechnen.

Es gilt Folgendes:

  • Angerechnet werden kann ein WPF-Modul, das in der für Sie gültigen StuPO entsprechend ausgewiesen ist.  Die aktuelle StuPO (siehe unten stehende Links) sieht hierfür II-WPF-Module und ganz bestimmte, dort explizit aufgelistete Module anderer FB2-Studiengänge vor.
  • Da unserer StuPO für WPF keine sogenannte „Öffnungsklausel“ enthält, können nicht aufgeführte Module aus anderen Studiengängen leider nicht anerkannt werden.
  • Ein viertes, fünftes, … Wahlpflichtmodul kann nicht in das reguläre Zeugnis eingehen, da die Studienordnung dies nicht vorsieht. Sie erhalten jedoch auf Nachfrage einen Leistungsnachweis, den Sie Ihrer Bewerbung beilegen können – egal, ob die Bewerbung für ein weiteres Studium oder für Ihren zukünftigen Arbeitgeber gedacht ist.
  • Die Anrechnung von Wahlpflichtfächern oder anderen Modulen aus einem früheren Studium als II-WPF ist hiervon unabhängig und geschieht in der Regel mit der Bewerbung auf das Studium bei uns. Hier gilt, wie bei Anrechnungen allgemein, dass das Fremdmodul mindestens den gleichen Umfang sowie eine sehr hohe Übereinstimmung mit dem II-Modul haben muss, um anerkannt zu werden.

Links zum Thema:

Alle Angaben ohne Gewähr. Zu Risiken und Nebenwirkungen sprechen Sie mit Ihrem Studienfachberater oder der Prüfungsverwaltung (Treskowallee).