Für die Anmeldung zur Masterarbeit gelten folgende Regelungen:
§ 10 Masterarbeit
Die Absätze 1 und 2 werden ersetzt durch:
- „(1) Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer alle Module der ersten drei Studienplansemester im Umfang von 90 ECTS-Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und in der Fachbereichsverwaltung den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung eingereicht hat. Ein oder eine Kandidat*in kann auch zugelassen werden, wenn er oder sie Module im Gesamtumfang von bis zu zehn ECTS-Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
- (2) Der Prüfungsausschuss des Studienganges bestätigt durch Unterschrift des oder der Vorsitzenden das von dem oder der Studierenden im Einvernehmen mit dem oder der Erstgutachter*in vorgeschlagene Thema, sofern es geeignet ist. Der Prüfungsausschuss legt den Bearbeitungsbeginn und den Abgabetermin für die Masterarbeit innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich fest, sofern die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 erfüllt sind.“
Dies bedeutet, dass praktisch die Anmeldefristen für die Masterarbeit aufgehoben sind. Eine Anmeldung zur Masterarbeit kann also ganzjährig erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte fragen Sie im 1. Schritt genau eine:n Professor:in unseres Studiengangs als potenziellen Betreuer:in (Erstgutachter) an.
Um zu sehen, wer für die jeweiligen Semester noch als Betreuer zur Verfügung steht, gehen Sie bitte auf folgende Seite , für die Sie sich im II-Forum mit Ihrem HTW-Account anmelden müssen: